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Corona-Rettungsschirm: Weitere 31,8 Millionen Euro an Brandenburger Krankenhäuser ausgezahlt

Krankenhaus Märkisch-Oderland, Klaus Ahrendt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Krankenhaus Märkisch-Oderland, Klaus Ahrendt

Zweite Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhaus- finanzierungsgesetz 

 

Die Brandenburger Krankenhäuser haben in dieser Woche zum zweiten Mal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes ausgezahlt bekommen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), das für die Auszahlung in Brandenburg administrativ zuständig ist, hat nach einer Bedarfsabfrage eine Summe von 31,8 Millionen Euro an 53 Krankenhäuser ausgezahlt.

 

Damit wurden bereits insgesamt 56 Millionen Euro ausgezahlt.
Um freie Kapazitäten für Corona-Patienten zu schaffen, verschieben Krankenhäuser planbare Operationen und Behandlungen. Das führt aber zu Einnahmeausfällen. Aufgrund solcher COVID-19 bedingter Sonderbelastungen stellt der Bund Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung. Grundlage dafür ist § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Ausgleichzahlungen werden von den Landesbehörden an die Krankenhäuser ausgezahlt. Die Krankenhäuser übermitteln die hierfür erforderlichen Daten und Informationen nach einem abgestimmten Verfahren. Die Bedarfsanmeldungen der Krankenhäuser sowie die Auszahlungen an diese erfolgen wöchentlich bis zum Monat September 2020.

 

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.

 

 

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

 

Direktkontakt mit Ihrem Oderbruchguide

Oderbruchguide Klaus Ahrendt steht mit einer aufgeschlagenen Präsentationsmappe in der Küstriner Altstadt. Es sind zwei Bilder in der Mappe zu erkennen. Das linke Bild stellt das Kriegsgericht von 1730 dar. Das rechte Bild zeigt den Generalmajor von Buddenbrock dar, der die Pflicht hatte, Hans Hermann von Katte von der Burg Wesel in Festungshaft nach Küstrin zu verbringen.

Klaus Ahrendt

Das Bild zeigt ein Piktogramm mit der Rufnummer 015123860510. Das Bild ist klickbar.

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