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Länderblatt Polen: Durch- und Weiterreise

Länderblatt Polen, Foto: shutterstock_510294343_llucky78 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Länderblatt Polen, Foto: shutterstock_510294343_llucky78

Seit dem 20. Dezember 2021 wurden die Durch- und Weiterreisebestimmungen verändert:

 
Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden in Polen aufhalten und über ein Flugticket zur Weiterreise verfügen, sind von der Quarantäne befreit. Die Durchreise durch Polen aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist EU-Staatsangehörigen, Staatsangehörigen der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sowie ihren Ehepartnern und Kindern gestattet. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Für die Durchreise durch Polen auf dem Landweg ist aus Nicht-EU-Anrainerstaaten ​​​​​​unabhängig vom Impfstatus ein negativer COVID-19-Testnachweis (PCR- oder Antigentest) vorzulegen. Für die Durchreise auf dem Landweg aus Deutschland und anderen Schengenstaaten ist entweder eine vollständige Impfung, ein Nachweis über die Genesung binnen der letzten sechs Monate oder ein negativer COVID-19-Testnachweis (PCR- oder Antigentest) vorzuweisen, siehe Einreise.

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Oderbruchguide Klaus Ahrendt steht mit einer aufgeschlagenen Präsentationsmappe in der Küstriner Altstadt. Es sind zwei Bilder in der Mappe zu erkennen. Das linke Bild stellt das Kriegsgericht von 1730 dar. Das rechte Bild zeigt den Generalmajor von Buddenbrock dar, der die Pflicht hatte, Hans Hermann von Katte von der Burg Wesel in Festungshaft nach Küstrin zu verbringen.

Klaus Ahrendt

 

Das Bild zeigt ein Piktogramm mit der Rufnummer 015123860510. Das Bild ist klickbar.

Das Bild zeigt das facebook-Logo und die Beschreibung @oderbruchguide. Das Bild ist klickbar und stellt eine Verbindung zur facebook-Seite Ihres Oderbruchguides Klaus Ahrendt her.

 Das Bild zeigt das Europäische Kulturerbe-Siegel. Es besteht aus fünf farbigen Kacheln. Okkergelb, hellgrün, dunkelgrün, orange und lila. Darunter befindet sich der Schriftzug Europäisches Kulturerbe. Im unteren Bereich befindet sich das Logo der Europäischen Union. 

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