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Das Leben in Polen wird weiter eingeschränkt

Das Leben in Polen wird ab Samstag, 07. November weiter stark eingeschränkt. Betroffen sind die Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land und die Hygieneregeln. Grenzschließungen sind bisher nicht beabsichtigt. Länderblatt Polen wurde aktualisiert.

 

Reiseverbindungen sind stark eingeschränkt

 

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 34 Länder gilt bis zunächst 10. November 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
 

Beschränkungen im Land

 
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:

Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt.
Ab dem 7. November 2020 haben in Einkaufszentren nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen.
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt.
Ab dem 7. November 2020 sind Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen geschlossen, bis dahin aber noch eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen.  Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
 
Ab dem 7. November 2020 sind Übernachtungen in Hotels nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
 
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
 

Hygieneregeln

 
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
 
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
 
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
 
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
 
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 05. November 2020

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