Achtung Quarantäne droht bei Rückreise aus Risikogebieten in Polen

Ab Samstag, 17.10.2020 0:00 Uhr haben das Auswärtige Amt, BMG und BMI die Wojewodschaften Kujawsko-pomorskie, Małopolskie, Podlaski, Pomorskie und Świętokrzyskie in Polen als Risikogebiete erklärt.

 

Wie werden die Infektionsgebiete festgelegt?

 
Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz. Wer aus den Risikogebieten nach Deutschland zurückreist, muss in eine 14tägige Quarantäne gehen.

 

Welche Quarantäne -Regeln gelten?

 

Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
 
  • müssen Sie sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
  • sich dort häuslich absondern, bis ein negatives Testergebnis vorliegt und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachweisen und
  • sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort bzw. der Unterkunft melden.
 
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet gilt außerdem eine Pflicht sich testen zu lassen. Weitere Informationen zu den Pflichttests so finden Sie bei den zuständigen Gesundheitsämtern.
 

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Veröffentlichung

So, 18. Oktober 2020

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